Netzanschluss Gas
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die “Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck” (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV). Hier finden Sie die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie das dazugehörige Preisblatt.
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Unsere starken Partner
Wir legen viel Wert auf Qualität und Sicherheit. Deshalb arbeiten wir mit den Installateuren zusammen, die in unser Installateurverzeichnis Gas aufgenommen wurden. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen dürfen nur die Installateure an elektrischen Anlagen arbeiten, die in das Installateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers eingetragen sind.