Wiederinbetriebnahme nach Sperrung des Gaszählers

Wann und wie erhalten Sie wieder Gas?

Nachdem Sie Ihrem Gaslieferanten Ihre Zahlung nachgewiesen haben, erfolgt von diesem (Ihr Energieversorger) eine Mitteilung an uns (den Netzbetreiber).

Von Ihnen ist dann noch Folgendes zu veranlassen:

  1. Beauftragen Sie zu Ihren Lasten einen konzessionierten Gas-Installationsbetrieb Ihrer Wahl 1,2
  2. Teilen Sie dem Installateur die Zählernummer des zu entsperrenden Zählers mit
  3. Der Gas-Installateur meldet uns über den üblichen Inbetriebsetzungsauftrag die Wiederinbetriebnahme an
  4. Terminvereinbarung durch den Installateur mit uns und Ihnen für Öffnung des Gaszählers

Der gemeinsame Termin läuft wie folgt ab:

1. Je nach Umfang der notwendigen Prüfungen kann der Rechnungsbetrag mehrere hundert Euro betragen.
2. Eine Auswahl der im Netzgebiet ansässigen zugelassenen Installationsunternehmen finden Sie hier: Installateurverzeichnis

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