Netzanschluss Strom
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Verordnungen über die “Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung” (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV). Hier finden Sie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie das dazugehörige Preisblatt.
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Anmeldung / Fertigstellung Stromversorgung und Eigenerzeugungsanlagen
Hinweise zum Ausfüllen der Anträge
Datenblatt für den Anschluss von Ladepunkten für Elektromobile
Datenblatt für den Anschluss von Geräten und Anlagen mit Netzrückwirkungen
Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen
Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen
Unsere starken Partner
Wir legen viel Wert auf Qualität und Sicherheit. Deshalb arbeiten wir mit den Installateuren zusammen, die in unser Installateurverzeichnis Strom aufgenommen wurden. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen dürfen nur die Installateure an elektrischen Anlagen arbeiten, die in das Installateurverzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragen sind.